Magnusgruppe

Funkauslesbare digitale Wasserzähler

Sehr geehrter Abnehmer,

bisher wurden in den Gebäuden unserer Wasserabnehmer herkömmliche, mechanisch betriebene Hauswasserzähler mit „Messpatronen“ eingebaut. Diese hatten eine Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren. Nach diesem Zeitraum sind die Messpatronen turnusgemäß auszubauen und durch Neue zu ersetzen. Seit 2017 stellt der Zweckverband Magnusgruppe auf digitale Wasserzähler um. Durch den Zählerwechsel entfallen keinerlei Kosten auf den Abnehmer.

Aufgrund der hochwertigen Qualität des neuen Zählers kann auf mindestens einen Zählerwechsel verzichtet werden. Die Eichgültigkeitsdauer kann über ein von den Eichbehörden vorgegebenes Stichprobenverfahren auf bis zu 15 Jahre verlängert werden.

Die Zähler verfügen über eine CE-Kennzeichnung und erfüllen alle relevanten, europäischen und nationalen Anforderungen, einschließlich Gesundheitsanforderungen bei elektromagnetischer Strahlung. Die Sendeleistung liegt deutlich unter dem Wert eines Handys, Smartphones und GPS-Gerätes. Private oder persönliche Daten werden nicht übertragen. Das Funkmodul sendet ausschließlich den Stand des Wasserzählers. Zudem ist das Funksignal verschlüsselt und kann nur durch unser Ablesemodul ausgelesen werden.

Bei digitalen Zählern werden die Zählerstände per Funk übertragen. Durch dieses Verfahren, die Verbrauchsdaten außerhalb des Gebäudes auszulesen und direkt in unser Abrechnungssystem einzuspielen, spart sich das Wasserwerk nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten.
Sie müssen zukünftig nicht mehr ablesen!

Alle Anschlussnehmer, bei denen die Trinkwasserzähleranlage noch nicht mit einem Wasserzählerbügel ausgestattet ist, werden gebeten, die Wasserzähleranlagen nach der aktuellen Fassung der DIN 1988-200 Punkt 11 „Leitlinien für Wasserzähleranlagen“ entsprechend nachzurüsten. Die Nachrüstung sollte durch die Wasserversorgung erfolgen.

Die Kosten für den Einbau des Zählerbügels gehen laut §8 Abs. 1 BGS-WAS zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigentümers.

Sollten Sie Rückfragen zu diesem Themenkomplex haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Wasserzähler Beispielgrafik

Weitere Informationen

  • Fakten zur Fernauslesung per Funkkommunikation
  • Wir nehmen den Datenschutz ernst
  • Merkblatt Ultraschall-Hauswasserzähler

Weitere Informationen zum Widerspruchsrecht

Jeder Eigentümer und/oder Gebührenschuldner eines Einfamilienhauses kann der Verwendung der Funkfunktion gemäß Artikel 24 Absatz 4 Satz 5 & 6 der Bayerischen Gemeindeordnung innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Wochen ab Zugang unseres Schreibens schriftlich widersprechen. Falls Sie in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus wohnen, ist gem. Artikel 24 Absatz 4 Satz 7 der Bayerischen Gemeindeordnung ein Widerspruch nicht möglich.

Der schriftliche Widerspruch ist zu richten an:

Zweckverband Magnusgruppe
Ziegeleistraße 35
86551 Aichach

Sollten Sie Bedenken haben bezüglich der Funkfunktion oder des Datenschutzes, so können wir Ihnen versichern, das sowohl das Staatsministerium des Innern in Bayern als auch das Amt für Immissionsschutz in der 26. BImSchV fest gestellt hat, das der Funk des Zählers weit unterhalb den Grenzwerten liegt und sogar 200mal geringer ist als der eines Handys. Gerne informieren wir Sie ausführlich zu diesem Thema in einem persönlichen Gespräch.